Urteil: Kein Schadenersatz bei umgekipptem Plastikstuhl im Hotel
16. April 2012 |
Plastikstühle sind nicht nur unbequem, sondern können auch gefährlich sein. Das hat ein Kroatien-Urlauber schmerzlich am eigenen Leib erfahren.
Der Mann saß auf einem Plastikmöbel auf dem Balkon seines Hotelzimmers in Kroatien, als ein Bein hinten wegbrach und er mit dem Kopf an die Betonwand schlug. Daraufhin verklagte der Mann den Reiseveranstalter auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klage aber zurückgewiesen. Schließlich könne der Veranstalter nicht ständig all seine Möbel kontrollieren. Außerdem sind die Stühle erst kurz vor der Saison gekauft worden und der Veranstalter müsse darauf vertrauen können, dass sie keine Gefahr für die Urlauber darstellen. Deshalb bekommt der Urlauber keinen Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klage aber zurückgewiesen. Schließlich könne der Veranstalter nicht ständig all seine Möbel kontrollieren. Außerdem sind die Stühle erst kurz vor der Saison gekauft worden und der Veranstalter müsse darauf vertrauen können, dass sie keine Gefahr für die Urlauber darstellen. Deshalb bekommt der Urlauber keinen Schadensersatz.
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