Unister muss 75.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Trotz BGH-Urteil und 75.000 Euro Ordnungsgeld ist bei Buchungen auf fluege.de noch immer die Option für den Jahresreiseschutz angeklickt.
11. Juni 2012 |
Teures Aussitzen: Portalbetreiber Unister muss wegen eines vorab gesetzten Häkchens für den Abschluss einer Versicherung auf fluege.de blechen.
Das Landgericht Leipzig hat gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt (Az. 02 HK O 1900/09). Grund ist die Nichtbeachtung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), so die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, die die Strafe begrüßt.
Unister war vom BGH untersagt worden, im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst im sogenannten Opt-out-Verfahren ausdrücklich abwählen musste. Diese untersagte Werbepraxis hatte Unister bis Ende Oktober 2011 nicht geändert. Das Landgericht Leipzig sah darin eine schuldhafte Verletzung der gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung.
Bei der Höhe des Ordnungsgeldes verweist das Landgericht auch auf den wirtschaftlichen Erfolg, den das Unternehmen bei einem Verstoß erzielen könnte. Hier hatte Unister selbst bei Gericht angegeben, dass die Umstellung der Werbepraxis auf das gesetzlich vorgeschriene Opt-in-Verfahren jährlich rund 50.000 Euro Provisionsverluste bedeute.
Unister war vom BGH untersagt worden, im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als Nebenleistung zu Flugbuchungen einzustellen, die der Kunde erst im sogenannten Opt-out-Verfahren ausdrücklich abwählen musste. Diese untersagte Werbepraxis hatte Unister bis Ende Oktober 2011 nicht geändert. Das Landgericht Leipzig sah darin eine schuldhafte Verletzung der gerichtlichen Unterlassungsverpflichtung.
Bei der Höhe des Ordnungsgeldes verweist das Landgericht auch auf den wirtschaftlichen Erfolg, den das Unternehmen bei einem Verstoß erzielen könnte. Hier hatte Unister selbst bei Gericht angegeben, dass die Umstellung der Werbepraxis auf das gesetzlich vorgeschriene Opt-in-Verfahren jährlich rund 50.000 Euro Provisionsverluste bedeute.
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