Urteil: Nicht ohne Koffer in den Anschlussflug
19. April 2012 |
Wer auf dem Weg in den Urlaub umsteigen muss, könnte in Zukunft bei Verspätungen am Transit-Flughafen stehenbleiben.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagiere nicht mitnehmen müssen, wenn ihre Koffer nicht in der Maschine sind.
In dem konkreten Fall hatte ein Fluggast geklagt, der zusammen mit Mitreisenden auf dem Weg von München nach Curaçao in Amsterdam umsteigen musste. Sie bekamen bereits zu Beginn die Bordkarten für den gesamten Flug. Da das Flugzeug aus München verspätet war, schaffte es das Gepäck nicht rechtzeitig in die zweite Maschine. Die Airline lies die Reisenden stehen und verwies auf Sicherheitsprobleme. Für die Gruppe ging es erst am folgenden Tag weiter in Richtung Karibik.
Nun hat das Gericht der Fluggesellschaft recht gegeben, der Passagier erhält weder Schadensersatz noch Ausgleichszahlungen. Passagiere müssen also einen ausreichenden Zeit-Puffer einplanen, um rechtzeitig mit dem Gepäck bei der Abfertigung zu sein, so das Gericht.
In dem konkreten Fall hatte ein Fluggast geklagt, der zusammen mit Mitreisenden auf dem Weg von München nach Curaçao in Amsterdam umsteigen musste. Sie bekamen bereits zu Beginn die Bordkarten für den gesamten Flug. Da das Flugzeug aus München verspätet war, schaffte es das Gepäck nicht rechtzeitig in die zweite Maschine. Die Airline lies die Reisenden stehen und verwies auf Sicherheitsprobleme. Für die Gruppe ging es erst am folgenden Tag weiter in Richtung Karibik.
Nun hat das Gericht der Fluggesellschaft recht gegeben, der Passagier erhält weder Schadensersatz noch Ausgleichszahlungen. Passagiere müssen also einen ausreichenden Zeit-Puffer einplanen, um rechtzeitig mit dem Gepäck bei der Abfertigung zu sein, so das Gericht.
Zurück zu den News





